Die NSU Prozesstage 221 & 222 im Schnelldurchlauf

gemeinhin veröffentlichen wir unsere Zusammenfassungen von NSU-Prozesswochen exklusiv nur in unserer facebook-Gruppe gegen Rassismus und gegen Vertuschung - um diese noch bekannter zu machen (join it!), heute aber auch mal wieder hier: Die Prozesstage 28./29.07. (221 u 222) im Schnelldurchlauf

28.07.2015, 221. Tag

Götzl hatte für heute zwei Zeugen geladen: das aktive NPD-Mitglied Sandro Tauber und die BKA-Beamtin Alper, die bereits unlängst u.a. über Aliasnamen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe referiert hatte. Sie wurde aber letztlich auf den nächsten Tag verschoben, weil aus den geplanten knapp zwei Stunden für Tauber der “ganze Tag” wurde. Geladen worden war letztgenannter aufgrund des Antrags der Verteidigung Wohlleben. Er wird in einer Quellen-Mitteilung ans ThLfV erwähnt, als Besucher der NPD-Schulungsveranstaltung in der Herberge Froschmühle in Eisenberg am 29.01.2000, bei der auch Edda Schmidt referierte. Es soll dort auch Wohlleben anwesend gewesen sein, wie auch Christian Kapke, sowie zwei – für den V-Mann vermeintlich unbekannte – B&H-Männer aus Chemnitz. Laut Mitteilung soll einer während der Veranstaltungspause in Anwesenheit von Wohlleben und Tauber Kapke auf sein Lied über die “Flüchtigen” angesprochen und gesagt haben, denen würde es gut gehen, woraufhin er von Wohlleben schroff unterbrochen worden sei. Danach habe sich der Kreis aufgelöst und einer der Chemnitzer habe mit Tauber gesprochen. Tauber gibt an, dort gewesen zu sein. Zu Personen aus Chemnitz meinte er, er kenne nur Jan Werner und dieser sei dort gewesen. Auf Vorhalt, ob Andreas Graupner auch dort war – das wisse er nicht, kenne ihn nicht. Solche Gespräche will er nicht mitbekommen haben. Er wisse auch nicht, ob Christian Kapke oder Wohlleben da waren. Obwohl er die beschriebene Reaktion von Wohlleben für plausibel halte, weil das ein absolutes Tabu-Thema gewesen sei, zu eigenem Selbstschutz, weil man von Agenten und Provokateuren umgeben gewesen sei.

Beide Uwes, wie auch Tino Brandt, seien seine Freunde gewesen, obwohl er sich zeitlich wenig in Thüringen aufgehalten habe, zu der Zeit habe er in Bayreuth gewohnt. Auch die “Beate” kenne er, sie habe zur Gruppe in Jena gehört, die sie (er und Brandt) besucht hätten und umgekehrt. Diese Gruppe sei relativ stark gewesen, etwa 20 Mann um den Jugendklub in Winzerla. Er kenne alle Angeklagten außer Eminger. Böhnhardt sei nicht, wie behauptet, aufbrausend und gewaltätig gewesen, sondern für ihn vielmehr unauffällig. Er könne sich an keine Besonderheit von Böhnhardt erinnern. Mundlos sei eine andere Natur gewesen, ein Organisationstalent – wozu ihm aber Beispiele fehlen -, dieser habe eine witzige, aufgeschlossene Art gehabt. Zschäpe sei sehr unauffällig gewesen, habe sich zurückgehalten, sei trotzdem sehr lustig, spaßig gewesen, eine angenehme Person, so Tauber. Es war auffällig – und er konnte nicht plausibel erklären, warum er das so sagte -, dass er in München zwei-drei Mal von “zwei” Untergetauchten sprach, als habe es Zschäpe im Untergrund nicht gegeben. Es sei für sie (Tauber und wohl die Szene) eine sehr ungewöhnliche Sache gewesen, weil sie sie gekannt hätten und gedacht hätten, sie sei aus “Loyalität, Solidarität oder aus Abenteuerlust” mitgegangen.

Er glaube, die ganze Geschichte (gemeint: das Auffinden der “Bombenwerkstatt” von der Polizei) sei nicht ganz außermittelt, er zweifle daran. Es habe damals viele fingierte Geschichten von der Polizei gegeben. Es habe nach dem Untertauchen viele Spekulationen gegeben, wo die Flüchtigen sein könnten. Man habe gedacht, sie sind im Ausland, weil es unvorstellbar war, so lange Zeit (unentdeckt) in Deutschland zu sein. Dann habe es geheißen, die Drei seien in Kreta verunglückt oder getötet worden. Er habe es von Tino Brandt erfahren, vermutlich 1999-2000. Er erinnere sich daran, dass auf Konzerten Gelder für die Flüchtigen gesammelt wurden, habe aber keine Erinnerung, wer sammelte. Es habe Veruntreuungsvorwürfe gegen Sammler gegeben, diese habe er auch nicht hinterfragt.

Carsten Schultze sei damals in Jena sehr stark gewesen. Er sei in die JN (die Tauber zusammen mit Schultze und Wieschke auf Anraten von Tino Brandt in Thüringen gegründet habe) eingetreten und wurde im Juni 2000 Taubers Stellvertreter im Landesverband, mit guten Optionen auf der bundesweiten Ebene. Zu Schultzes Ausstieg sagte er, dieser sei zu ihm nach Hause gekommen, habe ihm persönlich “offenbart”, dass er homosexuell sei und dass er aussteigen wolle. Kurze Zeit später sei Schultze ausgetreten, habe sein Amt niedergelegt und sei auch aus der Kameradschaft gegangen. Er, Tauber, habe mit ihm danach noch einige Zeit Kontakt gehabt. Zu dem Vorhahlt, Schultze habe angegeben, Tauber habe ihn nach dem Trio gefragt, verneinte er dies. Entsprechend auch, dass er nach der ausgebliebenen Antwort entrüstet gewesen sei.

Auch zu Wohlleben fielen Tauber durchweg positive Begriffe ein: sehr ruhig, besonnen, intelligent; sehr politisch; fair (in Bezug: Mentor bei Jugendlichen); ein Organisationstalent. Der kleinste gemeinsame Nenner für sie beide sei der Nationalismusgedanke gewesen. Der Kreis um Wohlleben sei politisch (Wahlbeteiligung) sehr aktiv gewesen.

Tauber bestritt vehemment, dass der THS eine selbständige Organisation war. Er sei lediglich eine “Mutter” für alle möglichen Kameradschaften, Organisationen und Parteien in Thüringen, ein “Dachverband”, eine “Schattenorganisation” bzw. “Vernetzungsplattform” gewesen. Deswegen könne er auch keine Namen der THS-Mitglieder nennen, außer Tino Brandt, wobei er auch nicht sicher sei, ob der THS dessen Erfindung gewesen sei. Er selber sei als JN-Mitglied beim THS gewesen. Es habe Stammtische gegeben, “Sammelsurien und Treffpunkte verschiedener Organisationen und Kameradschaften” und das Ganze sei dann THS betitelt worden. Nach der Wende seien zu ihnen ältere Leute aus Bayern gekommen, wie Kai Dalek – Brandts Mentor. Mit ihm sei die Organisation aufgebaut worden. Die Antiantifa sei die erste “Schattenorganisation” gewesen. Es habe zweimal pro Woche Stammtische gegeben: mittwochs für “Hinz und Kunz” und sonntags einen Koordinationsstammtisch für Aktionen, Wahlen (welche Partei man wählen sollte) usw. Auf Vorhalt, laut einem Hinweis wurde der Sonntagsstammtisch als “Kaderbesprechung” bezeichnet, meinte Tauber, das klinge hochtrabend. Der THS habe nur die Vernetzung als Ziel gehabt. Sonntags hätten sie besprochen, wie sie dem Verfolgungsdruck entgehen, in dem sie für Mittwochsstammtische immer unterschiedliche Treffpunkte überlegt hätten. Er habe Wohlleben, Mundlos und Böhnhardt sehr sporadisch bei Sonntangstammtischen gesehen.

Auf Fragen der Verteidigung Wohlleben, ob er sich an eine Fernseh-Live-Diskussion erinnere, bei der es um die NPD und die Gefahr seitens der Rechten gegangen sei,  meinte Tauber, der damalige Innenminister sei rigoros gegen die “nationale Opposition” vorgegangen, sie hätten das für “sehr unfair” gehalten, es habe einen “massiven Verfolgungsdruck” gegeben. Vielleicht hätten sie damals Interesse gehabt, mit dem Minister darüber zu reden. Auf Vorhalt, seinem zweiten Stellvertreter Wieschke sei verboten worden, an dieser Diskussion teilzunehmen, sagte Tauber, das wäre typisch gewesen.

Gewalt hätten sie komplett abgelehnt, er wie Wohlleben. Gewalt sei nicht von ihnen ausgegangen, sondern von Linksextremen oder von der Polizei. Während seiner Bundswehrzeit – 1996-97 – sei er dreimal vom MAD mit dem Ziel der Verpflichtung als V-Mann angesprochen worden, er habe die Zusammenarbeit abgelehnt. Ob er den Verdacht gehabt habe, wollte die Verteidigung von Wohlleben wissen, dass Brandt V-Mann war: Ja, bestättigte Tauber, es habe eine Gerüchtenküche zu Brandts Homosexualität gegeben, das habe ihn in seiner Position angreifbar bzw. erpressbar gemacht. 1998 oder 1999 solle Brandt sich bei einer seiner Veranstaltungen in einer Jugendherberge an einem Betrunkenen vergangen haben, Tauber sei selbst nicht dabei gewesen. Brandt sei darauf angesprochen worden und habe es nicht zugegeben. Auf “Verfolgungsdruck” angesprochen brachte Tauber als Beispiel, dass die Anmelder rechten Demonstrationen in Gewahrsam genommen worden seien. Wie auch Carsten Schultze, der einen Hess-Marsch in Eisenach angemeldet und daraufhin mehrere Tage in Gewahrsam genommen worden sei, was für ihn und seine Familie ein sehr harter Schlag gewesen sei. Kurz danach sei Schultze ausgetreten.

Auf die Frage der Verteigung Wohlleben nach den angesprochenen gleichen politischen Zielen mit Wohlleben, meinte Tauber, sie seien sehr national bewusst und zählte Themen auf “Souveränität der Völker” ( die BRD sei bis heute nicht souverän, Ziel sei gewesen, dies wieder herzustellen). Sie hätten die Zins-Politik, das Geldsystem in Frage gestellt (was für gewisse “Watch”-er – weil ja der unschlagbare Antisemitismus-Beweis – bezeichnenderweise weitaus erwähnenswerter als die berichteten Anwerbeversuche des MAD oder, dass auch dieser Zeuge lange von den Verbindungen Brandts zu V-Behörden wusste – um was aber geht es nochmal in diesem Prozess? Menschen welcher Nationalität, vermeintlichen religionszuschreibung wurden ermordet?) Konkret: Es sei ihnen um den “Untergang der Gesellschaftsordnung”, um die große Abtreibungsrate in Deutschland und eine damit einhergehende “demographische Katastrophe” gegangen. Die Asylpolitik sei Tagesthema gewesen. In den 90er Jahren habe es eine ähnliche Konstelation gegeben wie heute. Sie seien nicht gegen Menschen, Asylbewerber als Verursacher sondern gegen das politische System gewesen. Sie seien niemals für eine gewaltsame Lösung des “Problems” gewesen. Das habe ihnen großen politischen Schaden gebracht. Er spreche dabei nicht nur für die JN oder die NPD sondern für die ganze nationale Bewegung: sie wären viel weiter, wenn Rostock, Hoyerswerda oder “das hier” nicht passiert wäre. Letzteres habe ihnen den Einzug in den Thüringischen Landtag gekostet. Kai Daleks Aussage – der THS sei “der bewaffnete Arm” in Thüringen gewesen – sei absoluter Nonsens. Waffen seien schon Thema gewesen, aber nicht welche zu beschaffen, sondern Leute, die diese immer wierder angeboten hätten. Sie hätten diese als Provokateure gesehen und abgewiesen.

Von Nebenklage-Vertretern auf Aussagen anderer Rechter zu Gewaltbereitschaft und Waffenbesitz von Böhnhardt angesprochen, spielte Tauber dies herunter und wiederholte, in seiner Anwesenheit nichts bemerkt zu haben – eine Gaspistole zu besitzen sei damals in der Szene für “Selbstschutz” gegen Linke üblich gewesen. Es habe auch keinen Ausländerhass gegeben, “Bratwurst statt Döner” sei der einzige Spruch damals gewesen. Zur Flucht der Drei gefragt, meinte Tauber, zu Flüchten sei damals eine Modeerscheinung gewesen, z.B. sei Rachhausen nach einer Kneipenschlägerei, wo niemand ernst verletzt gewesen sein soll, nach Kanada oder Dänemark geflüchtet. Über die Drei: er kenne die Diskussion, die es in der Szene gegeben habe, a) sie sind Helden, weil der Polizei ein Schnippchen geschlagen, b) keine Helden.

Irgendwann kurz vor halb Drei, fiel Götzl auf, dass Heer und Stahl der Reihe nach nach draußen gegangen waren und nach seinem Dafürhalten zu lange dort verweilten. In seiner ihm typischen Art machte er dafür RAin Sturm an, wo sich denn deren Kollegen aufhalten würden. Sturm sachlich: sie sei nicht deren Sprecherin, sie mussten telefonieren, mehr wisse sie auch nicht. Daraufhin verordnete Götzl zehn Minuten Klärungspause.

Als die Vernehmung dann weiter lief, wurdeTauner vorgehalten, die Polizei habe 2006 in seinem Auto ein Bajonett-Messer einer Kalaschnikow sichergestellt. Tauber bejahte, das habe sich in der Werkzeugkiste befunden – als Arbeitsgerät. Er sei auf dem Weg zu einem Konzert kontrolliert worden. Er habe irgendwann das Messer wieder zurückgehabt und es habe keine Konsequenzen für ihn deswegen gegeben. Auf die Kameradschaft Saalfeld angesprochen, meinte Tauber, das sei eine Ente von Aust, es habe keine Struktur gegeben, nur ein T-Shirt. Die Geschichte mit den drei Flüchtigen und Kreta sei von einem Bereitschaftspolizisten in Umlauf gekommen, erinnerte der Zeuge nach Vorhalt. Von wem, wisse er nicht, er kenne niemanden, der von der Polizei in der Szene gewesen wäre. Auf Nachfrage gab er an, Narrath bzw “Nicole” (Schneiders) zu kennen, aus ihrer Studiumszeit in Jena (Schneiders war Wohllebens Kollegin bei der NPD), habe aber vorher wegen des Prozesses nicht mit ihnen Kontakt gehabt. Auch ein kurz von Wohlleben-RA Klemke kritisch hinterfragter Versuch eines NK-Vertreters einen Vorhalt mit Ausschnitten aus einer Demo in Dresden zu machen, ob Tauber dort Leute (neben Zschäpe) erkenne, war eine weitere sinnfreie Episode eines weiteren sinnfreien Prozesstages.

29.07.2015, 222. Tag

Der Tag fing mit Ex-VM(Piato alias Szczepanski)-Führer ” Reinhard Görlitz” aus Brandenburg an, der zum zweiten Mal nach München kam. Erneut in Begleitung eines Anwalts, erneut mit Perücke und Kaputze und mutmaßlich künstlich aufgepolstertem Bauch maskiert, was der deutsche “Rechtsstaat” augenscheinlich als normal betrachtet. Das Fragerecht lag bei der Verteidigung Wohlleben, die wissen wollte, ob der Zeuge in seinem Amt angeregt habe und dieses dann veranlasst habe, den im geschlossenen Vollzug befindlichen Szczepanski in den offenen zu verlegen, seine Post nicht mehr durchsuchen zu lassen bzw. ihn frühzeitig zu entlassen – Görlitz verneinte. Kurz danach entbrannte eine Diskussion zwischen Heer und Götzl und Klemke, dass das Gesicht des Zeugen durch seine “Maskerade” nicht sichtbar sei. Der Zeuge schob Perückenhaare aus dem Gesicht, sein RA und er wechswelten die Plätze und die Befragung ging weiter. Ob es Gespräche des LfV mit der JVA gegeben habe? Görlitz: dass sei ihm erinnerlich, aber er wisse nicht wer mit wem oder was, es sei nicht sein Bereich gewesen, solche Gespräche zu führen. Er habe zur Vorbereitung zu diesem Termin heute Gespräche mit seinem Vorgesetzten und dem RA geführt und einige Tage vorher Akteneinsicht gehabt, es seien 4 Aktenordner mit Deckblattmeldungen aus den Jahren 1997-98 gewesen. Was mit dem Handy von Szczepanski am 25.08.99 gewesen sei, meinte der Zeuge, er habe das alte an sich genommen und dem V-Mann das neue gegeben. Was mit dem alten Gerät danach passiert sei, nachdem er es in der Behörde (an wen, dazu fehle die Aussagegenehmigung) abgegeben habe, wisse er nicht mehr. Er wisse auch nicht, ob Piato Zugang zu Waffen gehabt habe, und, dass es gegen seine VP ein Ermittlungsverfahren wegen Waffen gab. Szczepanski habe den Auftrag gehabt, nur Infos zu sammeln, aber nicht Strukturen zu bilden. Auf Vorhalte aus der Aussage von Uwe Menzel, der gesagt haben soll, dass Szczepanski ihm angeboten hatte, Waffen zu besorgen bzw. dieser habe Strukturen in Königswusterhausen aufgebaut, sagte der Zeuge, dass er nichts davon wisse. Über die SMS auf dem einbezogenen Handy vermeintlich von Jan Werner an Piato mit der Frage, was mit den “Bums” sei (was Verfahrensbeteiligte für ein Synonym für Waffe/n halten), meinte der Zeuge, darüber erst später in anderen Akten (nicht die er selber geführt habe) gelesen zu haben. Auf Nachfrage, welche Akten, meinte der Zeuge, die des UA, diese haben ihn zur Verfügung gestanden zur Vorbereitung für München. Er habe die Verschriftung des SMS gelesen, wisse nicht, welche Behörde diese Verschriftung veranlasst habe. Ob diese Info sich in der Akte befinde, die der Zeuge vor sich auf dem Tisch liegen habe, meinte er, ja. Auf Nachfrage las er vor, dass das SMS “Was ist mit den Bums” am 25.08.1999 eingegangen sei. Es sei nicht ersichtlich, wer die Unterlage srstellt habe. Das Blatt, aus dem er vorlese sei eine Zusammenstellung, wahrscheinlich von ihm selber, so der Zeuge, aus einem Vermerk seines Referatsleiters vom 30.01.2013.

Dann gab es wieder die Beschwerde von Heer, Görlitz’ Gesicht sei für ihn nicht erkennbar. Er beantrage, der Zeuge solle die Kaputze abnehmen, er habe ja eine Perücke darunter, doppelt sei nicht notwendig. Dagegen protestierten die Staatanwälte Diemer und Weingarten, sie hätten auch ihr Sitzordnungsproblem (das von Zschäpe durchgedrückte Stühlerücken zwischen ihren alten und dem neuen Verteidiger), sprich den Zeugen nicht ins Gesicht schauen zu können. Götzl kommentierte, es könnte sein, dass die Befragung abgebrochen werde. Klemke dazu, wenn abgebrochen wird, dann sei dem Zeugen auf den Weg zu geben, sich für das nächste Mal über die Geschichte mit Handy ausführlicher zu informieren. Die Nebenklage schloss sich dem Antrag von Heer an und beantragte zustätzlich, die vom Zeugen mitgebrachten Dokumente anuszuwerten. Götzl gab kund, dass laut dem Brandenburgischen LfV der Zeuge nicht erkannt werden dürfe, und fragte Görlitz, ob er bereit sei die Unterlagen auszuhändigen. Der Zeuge meinte knapp, nein. Götzl darauf, ob ein Sperrvermerk des Amtes vorliege. Der Rechtsbeistand des Zeugen, Peters meinte, es seien reine Vorbereitungsunterlagen, diese seien eingestuft, es sollte geklärt werden, ob ein Aushändigen möglich sei. Götzl schlug vor, der Zeuge solle Unterlagen abgeben, der Senat würde sie nicht sichten, währenddessen sollte der Zeuge den Sperrvermerk besorgen, wenn keiner vorhanden sei, dann wird’s beschlagnahmt. Die GBA/Diemer stellte sich auf die Hinterbeine für den VS-Mann: man solle begründen, warum man die Unterlagen einsehen wolle. Man solle der Behörde die Möglichkeit geben zu erklären, es sei der Geheimdienst, man müsse nach den Regeln gehen! Dann sprang noch Peters ein, diese Unterlagen seien über sein Mandatsverhätnis mit Görlitz, Beratungsnotizen. Daraufhin die Nebenklage: wieviele verschiedene Erklärungen noch a) Behördenunterlagen, b) was der Zeuge selbst zusammengestellt habe, c) Beratungsnotizen mit dem RA. Peters: die Akte bestehe aus unterschiedlichen Dokumenten. StA Weingarten: der Zeuge sei ein Beamter, die Unterlagen seien Kopien aus seiner Behörde, Görlitz sei in einer schwierigen Position, er könne wegen eines Dienstvergehens beschuldigt werden; für die Behörde sei es schwierig, zu entscheiden, um welche Dokumente es gehen solle; und die Beschlagnahmung sei nicht rechtens. Das Hinundher drohte noch lange weiter zu gehen, bis Götzl 20 Minuten Pause anordnete, damit der Zeuge mit dem Innenministerium telefoniere. Aus der Verteidigung Wohlleben kam die Bemerkung, sie hätten Angst, wenn der Aktenordner mitgenommen werde, komme der nicht mehr vollständig zurück. Als daraufhin ein Nebenklägeranwalt meinte, die Akte bleibe im Saal, flippte Götzl mal wieder aus, der Anwalt solle sich mässigen, hier sei ein Befehlston nicht angebracht.

Nach der Pause zog der Richter die Zeugin vor, die am vergangenen Tag nicht zum Zuge gekommen war. Die BKA-Beamtin Alper war bereits Mitte Juli in München gehört worden. Nun berichtete sie über weitere “Alias-Personalien” von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe die anhand aufgefundener Aservate zugeordnet werden konnten. Unter anderem ein auf Holger Gerlach ausgestellter Reisepass mit Gerlachs Bild sowie der Führerschein, den Böhnhardt für PKW- und Wohnmobilanmietungen genutzt habe, sowie die ADAC- und AOK-Karten, wo keine direkte Nutzung festgestellt worden sei. Auf Gerlachs Namen waren auch zwei Fahrradpässe ausgestellt. Mit dem Namen “Andreas Hofmann” soll wohl Uwe Mundlos Computertechnik eingekauft haben, der Name stand auf einer Quittung aus der Zeit in der Polenzstrasse, es gebe keine reale Person hinter diesem Namen. Auf “Lisa Mohl” waren zwei Kundenkarten u.a. für Zwickauer Energievbersorger ausgestellt gewesen, der Name wohl als Abwandlung von dem ebenfalls benutzten “Lisa Pohl”. Weitere fingierte Personalie sei “Andreas Müller” gewesen – der wurde auf einer Zugangsdatenliste für Onlinedienste gefunden, zugeordnet wurde er Böhnhardt. Der Name “Carsten Richter” wurde auf Einzahlbelegen gefunden. Der reale Richter habe wohl die Anmietung der Wohnung in der Altchemnitzerstrasse übernommen und dem Trio zur Verfügung gestellt. Die Rechnungen seien an Carsten Richter ausgestellt, unterschrieben aber mit “K. Richter”, wohl ohne Kenntnis des Betreffenden. Eine auf “Silvia Rossberg” ausgestellte AOK-Karte nutzte wohl Zschäpe für Zahnarztbesuch in Halle 2006. Rossberg mittlerweile Scheidemantel hatte bereits als Zeugin in München ausgesagt, dass sie für 300 Euro ihre Karte an Gerlach verhökert hatte. An ihren Namen waren auch ein gefälschter Bibliotheksausweis und zwei Brillenpässe ausgestellt gewesen, wobei bei letzteren der Name durchgestrichen und mit “Pohl” ersetzt gewesen sei.

Nach zwanzig Minuten war Alper fertig, danach gab es wieder ca. 15 Minuten Pause, um laut Götzl zu klären, wie es mit Görlitz weitergeht. Danach hieß es, das brandenburgische Inneninisterium habe sein OK für die Sicherstellung der Kopien der Unterlagen gegeben, dessen Einvernahme sei (für heute) unterbrochen, bis demnächst könne Görlitz mit seiner Behörde alles bezüglich Sperrvermerk klären.

Nach der Mittagspause kam dann der dritte Zeuge, Jürgen Beck vom BKA, der 2011 und 2012 zwei Vermerke im Auftrag der EG Trio zu aufgefundenen Namenslisten gemacht habe. Er habe keine original Asservate bekommen, sondern Kopien – entweder elektronisch oder auf Papier: es seien Auszüge aus Telefonbüchern gewesen, Notizzettel, strukturiert geordnete Namen, alle mit Bezug auf München (88 Namen/Datensätze), Dortmund (37) und Nürnberg (6). Diese Dateien seien offensichtlich sehr systematisch angelegt worden. Es seien unter anderem Personen des öffentlichen Lebens dabei gewesen, wie Parteivertreter, Mitglieder des Landtags, Polizeibeamte, Fritsche soll auch darauf gestanden haben. Aber auch Pfarrer, Friedhöfe, Kindergärten, jüdische Einrichtingen. In Papierform hätten Auszüge aus dem Telefonbuch vorgelegen mit handschriftlich ergänzten Notizen, wie z. B. “Rote Sau”. Auf Notizzetteln seien Eintragungen mit X oder mit abgehakt-Zeichen markiert, bzw. mit Textmarker hervorgehoben gewesen. Bei der stichpunktartigen Prüfung seien Teile der Daten noch aktuell, teils schon veraltet gewesen. Er habe keine zeitliche Eingränzung, wann die Dateien erstellt wurden.

Der BKA-Beamte erwähnte auch, dass zahllose “Islamistische Einrichtungen” vermerkt waren auf den Aservaten, wobei er augenscheinlich Moscheen und islamische Kulturzentren meinte – also pauschal alles der islamischen Religion zuordenbare mit islamistisch “abkanzelte” – höchst peinlich: dass Götzl sich bemüssigt fühlte, dem Beamten zur Seite zu springen und zu behaupten, er habe “islamische Einrichtungen” verstanden, was dem Richter keiner abkaufen kann, wenn man seine Akribie kennt. Statt sich für die systematische Verunglimpfung zu entschuldigen, meinte der BKA-Mann lapidar, er habe sich keine Gedanken (über Wortwahl) gemacht, habe Institutionen gemeint, die mit Islam zu tun hätten.

Die NSU Prozesstage 212 & 213 im Schnelldurchlauf

gemeinhin veröffentlichen wir unsere Zusammenfassungen von NSU-Prozesswochen exklusiv nur in unserer facebook-Gruppe gegen Rassismus und gegen Vertuschung - um diese noch bekannter zu machen (join it!), heute aber auch mal wieder hier: Die Prozesstage 23./24.06. (212 u 213) im Schnelldurchlauf

23.06.

Dafür, dass am Vortag quer durch die deutsche Medienlandschaft bis hin zum ZDF “heute journal” aufgrund von Zschäpes erweitereter Erklärung in Sachen Ablehnungsantrag gegen RAin Sturm geunkt wurde, dass die Hauptangeklagte nunmehr (bald) “reden” könnte, waren die Zuschauerreihen am Dienstag zwar bereits eine knappe Stunde vor Verhandlungsbeginn gut gefüllt, aber letztlich doch nicht ansatzweise “ausverkauft”. Da Zschäpe aber wohl hinter den Kulissen über Zahnschmerzen berichtet hatte, brach Götzl kurz nach der Einvernahme von nur einem Zeugen erneut einen Prozesstag früh ab, lud gleich zwei geplante Zeugen ab, so dass wir nur von der Einvernahme des heute 32-jährigen Falco Kraus aus Chemnitz berichten können.

Götzl sprach von einem Vorfall vor einem Edeka-Markt im Dezember 1998, der Zeuge berichtete dass er sich dereinst mit anderen vor dem Konsum-Markt getroffen hätte um ins Kino zu gehen, als ihm auf beiden Seiten der Ausgangstür je eine Person aufgefallen war, einige Minuten später sei eine dritte herausgerannt, die irgendetwas unterm Arm hatte, er sei (instinktiv) hinterhergerannt, die letztgenannte Person habe sich dann zu ihm umgedreht, ihn aufgefordert stehen zu bleiben und (als er dem wohl nicht nachkam) direkt 3x geschossen, sinnigerweise die erste Kugel (“das hört man”) sei unmittelbar an seinem Kopf vorbeigerauscht, der zweite sei in seiner Brusthöhe gewesen und einer in der Wand gelandet – bis vor ein paar Jahren war dort noch das Einschussloch zu sehen, inzwischen ist der Supermarkt abgerissen. Er habe dann hinter einem parkenden Auto Schutz gesucht – die Täter seien weitergerannt/geflüchtet.

Im Weiteren vermischte Kraus augenscheinlich zugetragen bekommenes und oder angelesenes Wissen (von gefundenen Hülsen, gar von tschechischen Fabrikaten) mit eigenen Beobachtungen – einmal mehr stört sich der Richter auch bei diesem Zeugen nicht daran. (Es wird im weiteren Wohlleben-Verteidiger Klemke obliegen, das klar zu stellen, dass der Zeuge Hülsen nicht selber gesehen hat.) Und der Zeuge, der in persona klar eine “normale Handfeuerwaffe…von normaler Größe…Lauf leicht angeschrägt ” erblickt habe, bekundete mehrfach – dem Vernehmen nach anders als er es *angeblich* vor wenigen Monaten noch der Polizei gesagt habe – dass er bestenfalls bei einem der an-der-Türsteher sicher sagen kann, dass es sich um einen Mann gehandelt habe (linkere hatte demnach eine größere statur – kräftig, “nicht im Sinne dick sonden muskulös” – rechtere kleiner, schmächtiger, rausrennnende auch relativ schmächtig) und die Person die ihn aufforderte ihnen nicht zu folgen eine eher höhere/hellere Stimme gehabt habe – aber ob das alles Männlein und oder Weiblein waren könne er nicht sagen – weil: einmal meinte er die Täter waren allesamt vermummt, dann hätten sie immerhin Seemannsmützen aufgehabt, was das Gesichtererkennen naturgemäß schwierig mache, gleichwohl hat er ein recht detailreiches Phantombild gezeichnet. Im übrigen war er zunächst vom Diebstahl von Zigarettenschachtelstangen ausgegangen, “erkannte” dann aber angeblich selbst in der Flucht-/Schussituation dass es sich um den Registrierausschub der Supermarktkasse gehandelt habe.

(Noch)-Zschäpe-Verteidigerin Sturm hielt ihm in der Fragerunde dann vor, dass er bei der Polizei gesagt habe, dass er “auf alle Fälle eine Männerstimme” ausgemacht habe beim Schützen war dann von Kraus ein lapidares “wenn ich das damals so gesagt habe wird es so gewesen sein” zu hören -

Obwohl dieser Zeuge so auftrat wie er auftrat fühlte sich NK-Anwalt Alexander Hoffmann berufen bereits wenige Minuten nach dessen Einvernahme eine 257er-Erklärung abzugeben, im Sinne nun stehe entweder im Raum Zschäpe war mit am Set, oder wenn nicht sie, dann sicher einer der Chemnitzer “88er”… und es sei nunmehr belegt, „dass das Trio (bereits kurz nach der “Flucht”, Anm. das ZOB) zum Töten von Menschen bereit war“.

Und zahlreiche Medien (etwa Tagesspiegel: “Der NSU-Prozess wartete am Dienstag mit einer möglichen Sensation auf: Es könnte einen weiteren Mittäter der Terrorzelle geben.” oder Spiegel: “Eine Zeugenaussage legt nahe, dass das mutmaßliche Terror-Trio zumindest bei einem Überfall einen Mittäter hatte.”) schossen sich die folgenden Stunden darauf ein, dass *jetzt* wohl bewiesen wäre, dass der NSU aus mindestens vier Personen bestand – als ob es a) für mehr als drei bis dato nicht zahlloseste Indizien gab und b) bei vom Zeugen beschriebenen drei Tätern in Chemnitzz 1998 nominell nicht Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos ausreichend wären -

Randnotiz: Obwohl der Zeuge nach eigener Aussage niemals von einem Tattoo eines der Täter sprach waren ihm in einer von zwei in sich geschlossenen Bildermappen zur möglichen Täteridentifikation ausschließlich Männer mit einem tätowierten Schriftzug im rechten Halsbereich gezeigt worden.

24.06.2015, 213. Tag

Der Vormittag war nochmals für im Januar/Februar verhinderte Zeugen zur Keupstrasse geplant – es sollte aber an diesem Tag nur einer zum Zuge kommen. Die zweite geplante Zeugin zum Komplex Nagelbombenanschlag schaffte es nicht ins Gericht, wegen eines Schwächeanfalls sei sie ins Krankenhaus gekommen.

Der heute gehörte Zeuge arbeitete im Reisebüro seines Vaters, direkt gegenüber dem Friseursalon, vor dessen Schaufenster die Bombe hochging. Zur Tatzeit stand ein großer Mercedes Sprinter vor dem Geschäft, er war mit seiner Schwester im Büro, der Vater war kurz davor rausgegangen. Die Explosion habe das Glas zerstört, die hölzerne Eingangstür beschädigt. Der Lieferwagen habe vieles abbekommen, sie hätten später viele Dellen auf der Bombenseite gesehen. Körperliche Verletzungen habe er somit nicht davongetragen, nur herrschte fortan Angst: man habe sehr darauf geachtet, wer warum in die Keupstrasse kommt.

Anwesend waren auch zwei Sachversteändige, die zum Komplex bereits zu einem früheren Zeitpunkt Bewertungen vorgetragen hatten. Götzl las ihnen die Zusammenfassung der Aussagen zweier Zeugen – dem Vater des heutigen Zeugen und einem Friseur – vor, deren Einvernahme die Sachverständigen nicht beigewohnt hatten. Zum Schluss wiederholten diese ihre Bewertung, diese Aussagen einbezogen: während der Vater durch eine gewisse Entfernung zum Tatort relativ geschützt war, habe sich der Friseur durch seine Position im Laden in absolut akuter Lebensgefahr befunden und der Sohn des Reisebüroinhabers war der Glassplitterflut ausgesetzt, wenn auch die Nägel in seine Richtung vom Sprinter abgefangen wurden.

Vor der Mittagspause gab es dann einen Beweisantrag seinens des Nebenklageanwalts Langer , die Quittung einer Shell-Tankstelle aus Zwickau betreffend – Zeugen dazu würden beweisen, dass mit dem auf den 28.10.2011 lautenden, vermeintlich im Wohnmobil in Eisenach gefundenen Papier aus einer fünf Minuten Fahrzeit von der Frühlingsstraße entfernten Tankstelle knapp 16 Liter Super Benzin gekauft wurden, was nicht fürs Wohnmobil gedacht sein konnte, da dies ein Dieselfahrzeug war. Die Nebenklage möchte beweisen, dass das Abbrennen der Wohnung am 04.11.2011 kein kurzfristiger Entschlusses war, sondern spätestens einige Tage vor der eigentlichen Tat geplant war. Die Menge des besorgten Kraftstoffs liege im von verschiedenen Experten gezeichneten “grünen Bereich” – 5 bis 20 Liter.

Auch von der Verteidigung Wohlleben gab es Beweisanträge: 1. Sandro Tauber zu laden, der bestägtigen soll, dass Graupner Christian Kapke am Rande einer NPD-Veranstaltung ansprach und laut Meldung des V-Mannes Brandt u.a. berichtete, den Dreien gehe es gut. Laut Kapke soll Edda Schmidt den für ihn fremden Chemnitzer zu ihm geführt haben. Das bestritt Schmidt bei ihrer Aussage in München, sie wisse nichts von einem solchem Gespräch. Laut Brandts Meldung soll Graupner auch mit Tauber gesprochen haben. Die Verteidigung will beweisen, dass Wohlleben, der bei der Versanstaltung auch anwesend gewesen sein soll, keine wichtige Rolle gespielt habe, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, sonst wäre er der Adtressat dieser Information gewesen – und nicht Kapke.  2. Wohllebens Freund Mario Brehme zu laden, der bestätige, dass es im Oktober 2000 einen Kontakt zwischen Wohlleben und zum Magazin stern gab. Das Blatt wollte Zugang zu den “Dreien” und habe angeblich 50.000 bis 60.000 DM in Aussicht gestellt, laut Meldung des V-Manns Brandt über ein Gespräch zwischen Brandt, André Kapke, Mario Brehme und Wohlleben: Wohlleben habe versucht das finanziell lukrative Treffen zu organisieren. Beim nächsten Treffen – diesmal ohne Wohlleben – wurde beschlossen, doch nicht mitzumachen, aus Angst dem THS zu schaden. Die Anwälte des NPD-Funktionärs wollen damit beweisen, dass wenn Wohlleben in die ganze Sache verstrickt gewesen wäre, so würde er allein aus Selbstschutz nicht versuchen, den Kontakt zu organisieren: zu der Zeit gab es bereits das erste NSU-Opfer und etliche Überfälle. Wohlleben habe also entweder keine Waffe besorgt oder, wenn doch, so ohne Bedenken, dass damit gemordet würde. 3. Einen Zeugen aus dem Freundenkreis des – Stichwort Ceska-Import aus der Schweiz – Mitfirmeninhabers Zbinden zu laden, der beweisen würde, dass Zbindens Waffenbucheinträge nicht vertrauenswürdig seien, weil einige Waffen mit an Firmenmitarbeiter ausgestellten Waffenscheinen an Personen verkauft wurden, die zum Erwerb sonst keine Berechtigung gehabt hätten.

Am Nachmittag trat dann der ehemalige Geheimschutzbeauftragte des LfV Hessen, Gerald Hess, im Zeugenstand. Es ging um seine drei Telefonate mit Andreas Temme sowie um das Steuern bzw. Verhindern polizeilicher Ermittlungen seitens des LfV.

Auszüge aus einem dieser Telefonate  gingen durch das Lancieren der Nebenklagevertretung der Familie Yozgat vor Monaten erst in die “Welt” und dann durch viele Medien. Auch wir waren punktuell elektrisiert (unter vorstehendem Link finden sich übrigens die offiziellen Transkribtionen durch die Polizei als pdf-Download) von “Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren” – JETZT wo wir diesen Satz erstmals (!) nicht nur lesen sondern auch hören konnten (die vollständigen Mitschnitte wurden eingespielt, nicht nur der sep. Satz) sieht das anders aus. Der Ton macht tatsächlich die Musik und der hat wenig bis nichts mit dem zu tun, wie es die “Welt” in Audios nachsprach und verbreitete! Im Original klingt es tatsächlich eher wie ein Versuch, mit einem locker gemeinten Spruch ein schwieriges Gespräch mit Temme anzufangen. WOHLGEMERKT: dass Temme lügt, den Mord zumindest mitgekriegt hat, steht für uns trotzdem außer Zweifel, ebenso dass Kollegen und Vorgesetzte von ihm vieles dazu zumindest aktiv verschleiern! Soviel als kleiner Einschub “aus Gründen” – zurück ins OLG, zum unmittelbaren Prozessgeschehen der letzten Tage:

Hess “erläuterte”, mehrfach von Götzl zu dieser Formulierung nachgefragt, das was er auch schon im UA Hessen dazu sagte – u.a. es war ironisch gemeint. Aber auch nach dem Motto: hinterher sei man schlauer. Wenn Temme gewusst hätte, welche Schwierigkeiten er bekäme, hätte er einen großen Bogen gemacht, was widerum die Frage nach sich zog, dass das doch bedeuten würde, dass Temme gewusst hätte, dass an dem Ort zumindest irgendetwas geschehen würde. Es sei einfach “eine Eröffnungsklausel” gewesen, so der Zeuge daraufhin.

Weiter ging es um die “so nah wie möglich an der Wahrheit” Formulierung, die Hess zweimal fast hintereinander Temme gegenüber gebrauchte. Das sei so gemeint, dass er – Temme – im Rahmen seiner Vorschriften – die Wahrheit sage, – Stichwort Aussagegenehmigungen bzw -beschränkungen, die ja bei seinem damaligen Arbeitgeber Standart sind .  Keinesfalls natürlich eine Aufforderung zum Lügen…

Zu seiner eigenen Rolle erklärte der Geheimschutzbeauftragte, eine “Poststelle” zwischen dem Amt und der Polizei gewesen zu sein. Er habe die Fragen der Ermittler entgegengenommen, weitergeleitet und die Antworten zurück an die Polizei gegeben. Er habe nichts reinredigiert oder zurückgehalten, bekundete er auf Nachfrage der Nebenklage. Er habe versucht, die Polizei bei der Arbeit zu unterstützen, damit das unangenehme Thema für das Amt schnell vorbei war. Auf die Vorhalte der Nebenklage, die aus Vermerken der Polizisten über das gemeinsame Treffen bei der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem LfV zitierte, er sei dagegen gewesen, die von Temme geführten Quellen von der Polizei befragen zu lassen (damals mit der Begründung, dass das zur Abschaffung der Quellen fürhren würde, also das Schlimmste was dem LfV passieren könnte: man müsse “nur” eine Leiche neben einem Verfassungsschützer platzieren, so könne man die gesamte Arbeit des LfV lahmlegen…), meinte Hess sinngemäss, dass was die Polizei (gegen Temme) gehabt hatte, sei für ihn nicht ausreichend gewesen, irgendwann sei ja auch der Vorwurf in Gänze fallengelassen worden. Zum Vorwurf der Polizei, das Amt gebe Temme Rückendeckung – wenn Temme diese Unterstützung nicht hätte, so würde er mit der Wahrheit rausrücken -, meinte Hess, er habe den Eindruck gehabt, die Polizei sei mit ihren Ermittlungen nicht weiter gekommen, und habe das als Grund vorgeschoben. Sie habe Behauptungen aufgestellt, keine Fakten geliefert – dagegen habe er sich verwahrt.

Weiter hielt die Nebenklage Hess vor, er erwähne in einem Telefonat Temme gegenüber, dass die Polizei wissen wolle, ob Temme bei anderen, vorherigen Taten dabei gewesen sei. Diese Information sei aus dem Fragenkatalog der Polizei, die an das LfV mit dem Vermerk “vertraulich” gegangen sei. Warum er dies trotzdem an den Beschuldigten weiter gegeben habe? “Vertraulich” sei “Naja, nicht geheim, keine Verschlusssache!”, so Hess. Er habe so der Polizei mögliche Nachfragen ersparen wollen, es war nur als Anregung für Temme gedacht…

PS: frisch von der OLG-Pressestelle – die neueste Terminvorschau für die kommende Woche nebst Hinweis, dass es weiter geht mit dem perversen nur 2-Tage-verhandeln wegen der angeblich so angeschlagenen Zschäpe:

“Die Termine vom 02.07.2015 und vom 16.07.2015 wurden abgesetzt!

Folgende Zeugen und Sachverständige sind zu den nachfolgenden Terminen geladen (Stand  25.06.2015):

Dienstag, 30.06.2015 (Foto- und Filmaufnahmen erlaubt)

09.30 Uhr Aleksander H. (Umfeld Angeklagte)

11.00 Uhr Eva S.-T. (Erkenntnisse zum Mitführen einer Plastiktüte durch den Zeugen Andreas T. am 06.04.2006)

13.00 Uhr Andreas T. (Mitführen einer Plastiktüte durch den Zeugen am 06.04.2006; Inhalt von Telefonaten mit dem Zeugen H. im Jahr 2006)

Mittwoch, 01.07.2015 (Foto- und Filmaufnahmen erlaubt)

09.30 Uhr KK’in Pflug, BKA Meckenheim

09.30 Uhr KHK Zenk, PD Rastatt

13.00 Uhr N. Görlitz, Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (Führung des V-Mannes Carsten S.)”