Die NSU Prozesstage 212 & 213 im Schnelldurchlauf

gemeinhin veröffentlichen wir unsere Zusammenfassungen von NSU-Prozesswochen exklusiv nur in unserer facebook-Gruppe gegen Rassismus und gegen Vertuschung - um diese noch bekannter zu machen (join it!), heute aber auch mal wieder hier: Die Prozesstage 23./24.06. (212 u 213) im Schnelldurchlauf

23.06.

Dafür, dass am Vortag quer durch die deutsche Medienlandschaft bis hin zum ZDF “heute journal” aufgrund von Zschäpes erweitereter Erklärung in Sachen Ablehnungsantrag gegen RAin Sturm geunkt wurde, dass die Hauptangeklagte nunmehr (bald) “reden” könnte, waren die Zuschauerreihen am Dienstag zwar bereits eine knappe Stunde vor Verhandlungsbeginn gut gefüllt, aber letztlich doch nicht ansatzweise “ausverkauft”. Da Zschäpe aber wohl hinter den Kulissen über Zahnschmerzen berichtet hatte, brach Götzl kurz nach der Einvernahme von nur einem Zeugen erneut einen Prozesstag früh ab, lud gleich zwei geplante Zeugen ab, so dass wir nur von der Einvernahme des heute 32-jährigen Falco Kraus aus Chemnitz berichten können.

Götzl sprach von einem Vorfall vor einem Edeka-Markt im Dezember 1998, der Zeuge berichtete dass er sich dereinst mit anderen vor dem Konsum-Markt getroffen hätte um ins Kino zu gehen, als ihm auf beiden Seiten der Ausgangstür je eine Person aufgefallen war, einige Minuten später sei eine dritte herausgerannt, die irgendetwas unterm Arm hatte, er sei (instinktiv) hinterhergerannt, die letztgenannte Person habe sich dann zu ihm umgedreht, ihn aufgefordert stehen zu bleiben und (als er dem wohl nicht nachkam) direkt 3x geschossen, sinnigerweise die erste Kugel (“das hört man”) sei unmittelbar an seinem Kopf vorbeigerauscht, der zweite sei in seiner Brusthöhe gewesen und einer in der Wand gelandet – bis vor ein paar Jahren war dort noch das Einschussloch zu sehen, inzwischen ist der Supermarkt abgerissen. Er habe dann hinter einem parkenden Auto Schutz gesucht – die Täter seien weitergerannt/geflüchtet.

Im Weiteren vermischte Kraus augenscheinlich zugetragen bekommenes und oder angelesenes Wissen (von gefundenen Hülsen, gar von tschechischen Fabrikaten) mit eigenen Beobachtungen – einmal mehr stört sich der Richter auch bei diesem Zeugen nicht daran. (Es wird im weiteren Wohlleben-Verteidiger Klemke obliegen, das klar zu stellen, dass der Zeuge Hülsen nicht selber gesehen hat.) Und der Zeuge, der in persona klar eine “normale Handfeuerwaffe…von normaler Größe…Lauf leicht angeschrägt ” erblickt habe, bekundete mehrfach – dem Vernehmen nach anders als er es *angeblich* vor wenigen Monaten noch der Polizei gesagt habe – dass er bestenfalls bei einem der an-der-Türsteher sicher sagen kann, dass es sich um einen Mann gehandelt habe (linkere hatte demnach eine größere statur – kräftig, “nicht im Sinne dick sonden muskulös” – rechtere kleiner, schmächtiger, rausrennnende auch relativ schmächtig) und die Person die ihn aufforderte ihnen nicht zu folgen eine eher höhere/hellere Stimme gehabt habe – aber ob das alles Männlein und oder Weiblein waren könne er nicht sagen – weil: einmal meinte er die Täter waren allesamt vermummt, dann hätten sie immerhin Seemannsmützen aufgehabt, was das Gesichtererkennen naturgemäß schwierig mache, gleichwohl hat er ein recht detailreiches Phantombild gezeichnet. Im übrigen war er zunächst vom Diebstahl von Zigarettenschachtelstangen ausgegangen, “erkannte” dann aber angeblich selbst in der Flucht-/Schussituation dass es sich um den Registrierausschub der Supermarktkasse gehandelt habe.

(Noch)-Zschäpe-Verteidigerin Sturm hielt ihm in der Fragerunde dann vor, dass er bei der Polizei gesagt habe, dass er “auf alle Fälle eine Männerstimme” ausgemacht habe beim Schützen war dann von Kraus ein lapidares “wenn ich das damals so gesagt habe wird es so gewesen sein” zu hören -

Obwohl dieser Zeuge so auftrat wie er auftrat fühlte sich NK-Anwalt Alexander Hoffmann berufen bereits wenige Minuten nach dessen Einvernahme eine 257er-Erklärung abzugeben, im Sinne nun stehe entweder im Raum Zschäpe war mit am Set, oder wenn nicht sie, dann sicher einer der Chemnitzer “88er”… und es sei nunmehr belegt, „dass das Trio (bereits kurz nach der “Flucht”, Anm. das ZOB) zum Töten von Menschen bereit war“.

Und zahlreiche Medien (etwa Tagesspiegel: “Der NSU-Prozess wartete am Dienstag mit einer möglichen Sensation auf: Es könnte einen weiteren Mittäter der Terrorzelle geben.” oder Spiegel: “Eine Zeugenaussage legt nahe, dass das mutmaßliche Terror-Trio zumindest bei einem Überfall einen Mittäter hatte.”) schossen sich die folgenden Stunden darauf ein, dass *jetzt* wohl bewiesen wäre, dass der NSU aus mindestens vier Personen bestand – als ob es a) für mehr als drei bis dato nicht zahlloseste Indizien gab und b) bei vom Zeugen beschriebenen drei Tätern in Chemnitzz 1998 nominell nicht Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos ausreichend wären -

Randnotiz: Obwohl der Zeuge nach eigener Aussage niemals von einem Tattoo eines der Täter sprach waren ihm in einer von zwei in sich geschlossenen Bildermappen zur möglichen Täteridentifikation ausschließlich Männer mit einem tätowierten Schriftzug im rechten Halsbereich gezeigt worden.

24.06.2015, 213. Tag

Der Vormittag war nochmals für im Januar/Februar verhinderte Zeugen zur Keupstrasse geplant – es sollte aber an diesem Tag nur einer zum Zuge kommen. Die zweite geplante Zeugin zum Komplex Nagelbombenanschlag schaffte es nicht ins Gericht, wegen eines Schwächeanfalls sei sie ins Krankenhaus gekommen.

Der heute gehörte Zeuge arbeitete im Reisebüro seines Vaters, direkt gegenüber dem Friseursalon, vor dessen Schaufenster die Bombe hochging. Zur Tatzeit stand ein großer Mercedes Sprinter vor dem Geschäft, er war mit seiner Schwester im Büro, der Vater war kurz davor rausgegangen. Die Explosion habe das Glas zerstört, die hölzerne Eingangstür beschädigt. Der Lieferwagen habe vieles abbekommen, sie hätten später viele Dellen auf der Bombenseite gesehen. Körperliche Verletzungen habe er somit nicht davongetragen, nur herrschte fortan Angst: man habe sehr darauf geachtet, wer warum in die Keupstrasse kommt.

Anwesend waren auch zwei Sachversteändige, die zum Komplex bereits zu einem früheren Zeitpunkt Bewertungen vorgetragen hatten. Götzl las ihnen die Zusammenfassung der Aussagen zweier Zeugen – dem Vater des heutigen Zeugen und einem Friseur – vor, deren Einvernahme die Sachverständigen nicht beigewohnt hatten. Zum Schluss wiederholten diese ihre Bewertung, diese Aussagen einbezogen: während der Vater durch eine gewisse Entfernung zum Tatort relativ geschützt war, habe sich der Friseur durch seine Position im Laden in absolut akuter Lebensgefahr befunden und der Sohn des Reisebüroinhabers war der Glassplitterflut ausgesetzt, wenn auch die Nägel in seine Richtung vom Sprinter abgefangen wurden.

Vor der Mittagspause gab es dann einen Beweisantrag seinens des Nebenklageanwalts Langer , die Quittung einer Shell-Tankstelle aus Zwickau betreffend – Zeugen dazu würden beweisen, dass mit dem auf den 28.10.2011 lautenden, vermeintlich im Wohnmobil in Eisenach gefundenen Papier aus einer fünf Minuten Fahrzeit von der Frühlingsstraße entfernten Tankstelle knapp 16 Liter Super Benzin gekauft wurden, was nicht fürs Wohnmobil gedacht sein konnte, da dies ein Dieselfahrzeug war. Die Nebenklage möchte beweisen, dass das Abbrennen der Wohnung am 04.11.2011 kein kurzfristiger Entschlusses war, sondern spätestens einige Tage vor der eigentlichen Tat geplant war. Die Menge des besorgten Kraftstoffs liege im von verschiedenen Experten gezeichneten “grünen Bereich” – 5 bis 20 Liter.

Auch von der Verteidigung Wohlleben gab es Beweisanträge: 1. Sandro Tauber zu laden, der bestägtigen soll, dass Graupner Christian Kapke am Rande einer NPD-Veranstaltung ansprach und laut Meldung des V-Mannes Brandt u.a. berichtete, den Dreien gehe es gut. Laut Kapke soll Edda Schmidt den für ihn fremden Chemnitzer zu ihm geführt haben. Das bestritt Schmidt bei ihrer Aussage in München, sie wisse nichts von einem solchem Gespräch. Laut Brandts Meldung soll Graupner auch mit Tauber gesprochen haben. Die Verteidigung will beweisen, dass Wohlleben, der bei der Versanstaltung auch anwesend gewesen sein soll, keine wichtige Rolle gespielt habe, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, sonst wäre er der Adtressat dieser Information gewesen – und nicht Kapke.  2. Wohllebens Freund Mario Brehme zu laden, der bestätige, dass es im Oktober 2000 einen Kontakt zwischen Wohlleben und zum Magazin stern gab. Das Blatt wollte Zugang zu den “Dreien” und habe angeblich 50.000 bis 60.000 DM in Aussicht gestellt, laut Meldung des V-Manns Brandt über ein Gespräch zwischen Brandt, André Kapke, Mario Brehme und Wohlleben: Wohlleben habe versucht das finanziell lukrative Treffen zu organisieren. Beim nächsten Treffen – diesmal ohne Wohlleben – wurde beschlossen, doch nicht mitzumachen, aus Angst dem THS zu schaden. Die Anwälte des NPD-Funktionärs wollen damit beweisen, dass wenn Wohlleben in die ganze Sache verstrickt gewesen wäre, so würde er allein aus Selbstschutz nicht versuchen, den Kontakt zu organisieren: zu der Zeit gab es bereits das erste NSU-Opfer und etliche Überfälle. Wohlleben habe also entweder keine Waffe besorgt oder, wenn doch, so ohne Bedenken, dass damit gemordet würde. 3. Einen Zeugen aus dem Freundenkreis des – Stichwort Ceska-Import aus der Schweiz – Mitfirmeninhabers Zbinden zu laden, der beweisen würde, dass Zbindens Waffenbucheinträge nicht vertrauenswürdig seien, weil einige Waffen mit an Firmenmitarbeiter ausgestellten Waffenscheinen an Personen verkauft wurden, die zum Erwerb sonst keine Berechtigung gehabt hätten.

Am Nachmittag trat dann der ehemalige Geheimschutzbeauftragte des LfV Hessen, Gerald Hess, im Zeugenstand. Es ging um seine drei Telefonate mit Andreas Temme sowie um das Steuern bzw. Verhindern polizeilicher Ermittlungen seitens des LfV.

Auszüge aus einem dieser Telefonate  gingen durch das Lancieren der Nebenklagevertretung der Familie Yozgat vor Monaten erst in die “Welt” und dann durch viele Medien. Auch wir waren punktuell elektrisiert (unter vorstehendem Link finden sich übrigens die offiziellen Transkribtionen durch die Polizei als pdf-Download) von “Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren” – JETZT wo wir diesen Satz erstmals (!) nicht nur lesen sondern auch hören konnten (die vollständigen Mitschnitte wurden eingespielt, nicht nur der sep. Satz) sieht das anders aus. Der Ton macht tatsächlich die Musik und der hat wenig bis nichts mit dem zu tun, wie es die “Welt” in Audios nachsprach und verbreitete! Im Original klingt es tatsächlich eher wie ein Versuch, mit einem locker gemeinten Spruch ein schwieriges Gespräch mit Temme anzufangen. WOHLGEMERKT: dass Temme lügt, den Mord zumindest mitgekriegt hat, steht für uns trotzdem außer Zweifel, ebenso dass Kollegen und Vorgesetzte von ihm vieles dazu zumindest aktiv verschleiern! Soviel als kleiner Einschub “aus Gründen” – zurück ins OLG, zum unmittelbaren Prozessgeschehen der letzten Tage:

Hess “erläuterte”, mehrfach von Götzl zu dieser Formulierung nachgefragt, das was er auch schon im UA Hessen dazu sagte – u.a. es war ironisch gemeint. Aber auch nach dem Motto: hinterher sei man schlauer. Wenn Temme gewusst hätte, welche Schwierigkeiten er bekäme, hätte er einen großen Bogen gemacht, was widerum die Frage nach sich zog, dass das doch bedeuten würde, dass Temme gewusst hätte, dass an dem Ort zumindest irgendetwas geschehen würde. Es sei einfach “eine Eröffnungsklausel” gewesen, so der Zeuge daraufhin.

Weiter ging es um die “so nah wie möglich an der Wahrheit” Formulierung, die Hess zweimal fast hintereinander Temme gegenüber gebrauchte. Das sei so gemeint, dass er – Temme – im Rahmen seiner Vorschriften – die Wahrheit sage, – Stichwort Aussagegenehmigungen bzw -beschränkungen, die ja bei seinem damaligen Arbeitgeber Standart sind .  Keinesfalls natürlich eine Aufforderung zum Lügen…

Zu seiner eigenen Rolle erklärte der Geheimschutzbeauftragte, eine “Poststelle” zwischen dem Amt und der Polizei gewesen zu sein. Er habe die Fragen der Ermittler entgegengenommen, weitergeleitet und die Antworten zurück an die Polizei gegeben. Er habe nichts reinredigiert oder zurückgehalten, bekundete er auf Nachfrage der Nebenklage. Er habe versucht, die Polizei bei der Arbeit zu unterstützen, damit das unangenehme Thema für das Amt schnell vorbei war. Auf die Vorhalte der Nebenklage, die aus Vermerken der Polizisten über das gemeinsame Treffen bei der Staatsanwaltschaft zusammen mit dem LfV zitierte, er sei dagegen gewesen, die von Temme geführten Quellen von der Polizei befragen zu lassen (damals mit der Begründung, dass das zur Abschaffung der Quellen fürhren würde, also das Schlimmste was dem LfV passieren könnte: man müsse “nur” eine Leiche neben einem Verfassungsschützer platzieren, so könne man die gesamte Arbeit des LfV lahmlegen…), meinte Hess sinngemäss, dass was die Polizei (gegen Temme) gehabt hatte, sei für ihn nicht ausreichend gewesen, irgendwann sei ja auch der Vorwurf in Gänze fallengelassen worden. Zum Vorwurf der Polizei, das Amt gebe Temme Rückendeckung – wenn Temme diese Unterstützung nicht hätte, so würde er mit der Wahrheit rausrücken -, meinte Hess, er habe den Eindruck gehabt, die Polizei sei mit ihren Ermittlungen nicht weiter gekommen, und habe das als Grund vorgeschoben. Sie habe Behauptungen aufgestellt, keine Fakten geliefert – dagegen habe er sich verwahrt.

Weiter hielt die Nebenklage Hess vor, er erwähne in einem Telefonat Temme gegenüber, dass die Polizei wissen wolle, ob Temme bei anderen, vorherigen Taten dabei gewesen sei. Diese Information sei aus dem Fragenkatalog der Polizei, die an das LfV mit dem Vermerk “vertraulich” gegangen sei. Warum er dies trotzdem an den Beschuldigten weiter gegeben habe? “Vertraulich” sei “Naja, nicht geheim, keine Verschlusssache!”, so Hess. Er habe so der Polizei mögliche Nachfragen ersparen wollen, es war nur als Anregung für Temme gedacht…

PS: frisch von der OLG-Pressestelle – die neueste Terminvorschau für die kommende Woche nebst Hinweis, dass es weiter geht mit dem perversen nur 2-Tage-verhandeln wegen der angeblich so angeschlagenen Zschäpe:

“Die Termine vom 02.07.2015 und vom 16.07.2015 wurden abgesetzt!

Folgende Zeugen und Sachverständige sind zu den nachfolgenden Terminen geladen (Stand  25.06.2015):

Dienstag, 30.06.2015 (Foto- und Filmaufnahmen erlaubt)

09.30 Uhr Aleksander H. (Umfeld Angeklagte)

11.00 Uhr Eva S.-T. (Erkenntnisse zum Mitführen einer Plastiktüte durch den Zeugen Andreas T. am 06.04.2006)

13.00 Uhr Andreas T. (Mitführen einer Plastiktüte durch den Zeugen am 06.04.2006; Inhalt von Telefonaten mit dem Zeugen H. im Jahr 2006)

Mittwoch, 01.07.2015 (Foto- und Filmaufnahmen erlaubt)

09.30 Uhr KK’in Pflug, BKA Meckenheim

09.30 Uhr KHK Zenk, PD Rastatt

13.00 Uhr N. Görlitz, Ministerium des Innern des Landes Brandenburg (Führung des V-Mannes Carsten S.)”

nsu-prozess zum polizistenmord: was nicht passt, wird ausgeblendet

seit einigen tagen – die zeitverschwendung dem vater von uwe böhnhardt einen ganzen prozesstag einzuräumen mal außen vor – ging es in münchen primär um die aufklärung des polizistenmords. scheinbar! denn in wahrheit leisten sich bundesanwaltschaft und richterschaft hierzu – nach der generellen farce nur fünf menschen für den nsu-komplex auf die anklagebank zu setzen – die bisher wohl größte peinlichkeit. zahllose interessante zeugen zu heilbronn werden gar nicht erst geladen; phantombilder – wie sie auch der schwerverletzte kollege der ermordeten polizisten kiesewetter erstellte – nicht einmal erwähnt; gravierende widersprüche nicht hinterfragt. und dann darf auch noch ein beamter des bundeskriminalamts auflaufen und über stunden de facto lügen sowie aberwitzigkeiten verbreiten. damit all das “draußen” kaum jemanden auffallen kann, schicken sich zahllose mainstream-medien immer dreister an, so zu tun, als ob das oberlandesgericht alles sukzessive ans licht bringt.

unter den phantombildern von heilbronn findet sich auch eine frau zu der sich im netz unter anderem ein gewisser alexander gronbach durchaus spannende gedanken macht und dabei zu plausiblen querverbindungen zur npd führt – foto: internetfund u.a. bei “kontext” / copyright sollte u.e. bei dem zeugen liegen, der das wie der schwerverletzte martin arnold aus sicht deutscher behörden offenkundig als beschäftigungstheraphie in auftrag geben durfte, denn ermittelt im sinne einer veröffentlichung wurde mit diesen und anderen zeichnungen offiziell nicht.

besonders tragikomisch allein schon die überschrift eines textchens bei zeit-online (“Von Tom Sundermann 22. Januar 2014 um 06:29 Uhr”) das ”Die Aufklärung des Polizistenmords kommt voran” betitelt war, jedoch nur eine tagesvorschau der erwarteten zeugen durchhechtete. aber in zeiten von twitter, u-bahn-schlagzeilen und sosntigem oberflächlichen häpchen”journalismus” manifestieren sich solche nach resümee klingenden headlines in köpfen zumindest derer, die das, was darunter steht, dann teils nurmehr querlesen. wenn überhaupt. und so ist auch beispielsweise das, was zur zeugeneinvernahme von martin arnold (des überlebenden polizisten von heilbronn) nicht nur beim BR (dort gar als titel) als zentrale botschaft in die welt ging - ”Ein schwarzes Loch” als negierung jedweden erinnerungsvermögens - perfide. denn: der mann, der nach den schüssen auf der theresienwiese am 25. april 2007 wochenlang im koma lag, hat das zwar tatsächlich in münchen wörtlich so formuliert, aber man darf in diesem kontext eben nicht verschweigen, dass bei dem polizisten wochen nach den ereignissen mittels hypnose erinnerungen geweckt werden konnten, in deren folge nach seinen angaben sogar ein phantombild entstand. vermeintlich zeigt es den mann, der auf arnold schoss. und es ist nicht die einzige zeichnung, die nie zur fahndung genutzt wurde seinerzeit. diverse zeugen, die im lauf der jahre teils von bis zu sechs tätern berichteten (darunter auch aussagen zu der hier abgebildeten frau, oder schilderungen von ebenfalls als phantombild gezeichneten männern, die entweder blutantragungen gehabt bzw. sich im neckar die blutverschmierten hände abgewaschen haben sollen; von einem quietschend davon fahrenden auto mit mosbacher kennzeichen oder einer tätowierung – kreuz auf hügel – sprachen), müssen sich inzwischen nurmehr verarscht vorkommen. sie werden vom gericht gar nicht erst geladen. alles was von der zwei-täter-these vor ort abweicht passt bundesanwalt diemer offenkundig nicht in den kram. fragen von journalisten zum thema phantombilder betrachtet er dem vernehmen nach denn gar als unverschämtheit.

zusammenhänge rund um ku-klux-klan und oder wohllebens schwager?

wer übrigens noch immer glaubt, dass die sogenannte “linke” berliner tageszeitung “taz” eine kritische prozesswürdigung bieten könnte – vor SZ, spiegel und konsorten haben wir ja schon mit entsprechenden exempeln ausführlich gewarnt: auch hier müssen wir leider enttäuschen! ”rechtsextremismusexperte” andreas speit* schaffte es unter der überschrift „Mein Kopf ist wie eine Landkarte“ und dem ebenfalls schon ernüchternden artikelvorspann “Der Polizist, der das Attentat von Heilbronn überlebte, sagt im NSU-Prozess aus. An die Tat erinnert er sich kaum. Er leidet aber bis heute an den Folgen.” bedeutungsschwanger erwartungen zu wecken, die dann nicht einmal proforma mit wenigstens halbsatzerwähnungen dem leser stichworte zum selberrecherchieren an die hand zu geben: “Die Bundesanwaltschaft hält Kiesewetter und Martin A. für ’Zufallsopfer’ – die Terroristen hätten sie als Vertreter des ihnen  verhassten Staates angegriffen. Andere bezweifeln diese Auffassung, und suchen nach Zusammenhängen.” stichworte, die wie viele andere auch die taz** hier nicht liefert, könnten zum beispiel sein

- dass es im einsatzgebiet von michèle kiesewetter und arnold polizisten und v-leute gab, die gründer (achim schmid galt dem sächsischen verfassungsschutz wohl zumindest zeitweise als möglicher unterstützer der terrorzelle) bzw. mitglieder des “European White Knights of the Ku Klux Klan – Realm of Germany” waren. sie erscheinen zusätzlich interessant, weil klan-mitglied thomas “corelli” richter auf der adressliste des nsu stand; oder seitens der polizei ein gewisser timo hess als einsatzleiter mehr oder minder direkt dafür verantwortlich war in welchem planquadrat von heilbronn einsatzzug 514 sowie die beweis- und festnahmeeinheit (BFE) 524 der BePo böblingen tätig waren

- über den weg wann und wie öffentlich und vor allem wofür die letztgenannten truppen am tattag besetzt und dann wieder getauscht wurden, wofür arnold erstmals aus böblingen in heilbronn tätig war, wo er es nach eigener aussage letztlich mit einer auch vom zeitpunkt her, aber bereits formal inhaltlich aberwitzig anmutenden besprechung/schulungsrunde und im außendienst nur mit einer frau mit hausvberbot an einem schwimmbad und einem älteren harmlosen junkie im park zu tun hatte.

- wo es doch hinsichtlich der opferauswahl eine zufallstat gewesen sein soll, wieso das trio bzw. ihr unterstützer gerlach (erst) am tag der dienstplanänderung von kiesewetter und arnold den mietvertrag für das in heilbronn genutzte wohnmobil verlängerten; warum sich das gericht damit begnügt, dass zwei zeugen radler in gelber und blauer radlerkleidung sahen, das schwerwiegende blutbespritzte indiz, welches in der frühlingstrasse 2011 auftauchte, indes eine gräuliche jogginghose war. soll sich mundlos kurz vor der tat noch in bequemere klamotten gestürzt haben, und das obwohl die zeugen auch keinen rucksack beschrieben, sich ohnedies die frage stellt, wo die tatwaffe verstaut war, wenn es “nur” die zwei täter und keine direkten unterstützer, wasserträger, abschirmer oder was auch immer in heilbronn gegeben haben soll;

- ganz abgesehen von der im prozess abermals erst durch nebenkläger angerissenen aber vom bundesanwalt weingarten dann wieder weggewischten frage an den sachverständigen rechtsmediziner heinz-dieter wehner aus tübingen, der die jeweiligen schussbahnen rund um fahrer- bzw. beifahrertür des polizei-BMWs in dem kiesewetter starb und arnold so schwerwiegend verletzt wurde, rekonstruiert haben will, aber augenscheinlich ausschließlich anhand von rechtshändern (sic!) mit seinem aufwändigen computerprogramm simulierte und “übersah”, dass – weil einer der beiden offiziellen alleintäter linkshänder war - die schützen (wenn sie halbwegs gleichzeitig schossen, wonach aller logik nach ausgegangen werden muss, mangelnde gegenwehr, fluchtversuch eines der beiden opfer) gefahr liefen, von einer austretenden kugel selber getroffen zu werden

- wieso kiesewetters onkel kurz nach der tat von heilbronn – also bereits 2007 - einen zusammenhang zu den “türkenmorden” (wie er die morde an acht türken und einem griechen nannte) sah, obgleich – auch wenn das etwa zeit online vor wochen perfide zu verwischen suchte – im ländle eben nicht die berühmt-berüchtigte ceska am start war, er es also nicht an der tatwaffe festmachen konnte; spannend ist dieser mann im übrigen u.a. auch aufgrund der querverbindungen seiner inzwischen ex-partnerin in rechte kreise

- was es im ländle mit der von “florian h.” (verstorben auf ungeklärte weise am 16. september 2013) ins spiel gebrachten neoschutzstaffel (NSS) auf sich hat: kurz bevor ihn der baden-württembergische staatsschutz nochmals zu möglichen komplizen des NSU verhören konnte, auch zu jener ominösen organisation, die wiederum außer uns und der jungen welt von bekannteren deutschsprachigen medien nur die südwestpresse zu interessieren scheint? florian heilig, der junge mann – der, obgleich er keinen abschiedsbrief hinterlassen habe, von den deutschen behörden “zweifelsfrei” als selbstmörder identifiziert wurde – soll jene grupperierung als “zweite radikalste gruppe neben dem NSU” tituliert und treffen der beiden banden in öhringen (also unweit von heilbronn, wo die polizistin kiesewetter, eines von offiziell 10 nsu-mordopfern sterben musste) erwähnt haben.

- wieso birgit wolf aus gera, die anwältin von kiesewetters familie, etwa im interview mit dem zdf heute journal so tut, als gebe es speziell im fall heilbronn gar keine unplausibilitäten und sich im gericht über rechtsaußenverdacht rund um die ecke in der kiesewetter groß wurde (oberweißbach im thüringer wald) echauffierte statt sich zu fragen, wie plausibel es ist, dass nicht doch zumindest die tochter ihrer mandantschaft gezielt gemeuchelt wurde. denn: keine zwei kilometer weiter, in lichtenhain residiert die kneipe “Zur Bergbahn” deren wirt david feiler nicht nur der schwager des nsu-helfers und in münchen mitangeklagten wohlleben ist, sondern unbestritten selber der ultrarechten szene angehört(e) und überdies gar mal mit beate zschäpe liiert gewesen sein soll

- was es mit einer videoüberwachungssequenz einer tatortnahen yormas-filiale auf sich hat etc. pp…

kurzum: die liste lässt sich schier endlos fortsetzen. aber wie unsere stammleser wissen sondieren wir die ja ohnedies leider themenmäßig hin- und hergehenden prozesstage zu den einzelnen nsu-komplexen voraussichtlich zum “einjährigen” der olg-verhandlungen für ein übersichtliches und umfangreiches themenspecial. daher möchten wir sie liebe leser auch mit diesem schlaglichtartikel vielmehr “einladen” selber zu diesen und anderen fragen nach spuren in den weiten des www zu forsten und oder selber im idealfall einen prozesstag in münchen zu besuchen, um zu erkennen, wie sie auch von vermeintlich aufklärerischen medienkollegen - um es höflich zu sagen – mangelhaft “informiert” werden. kollegen die sich teilweise in inoffiziellen pressekonferenzen der bundesanwaltschaft gegen kritische nebenklagevertreter aufwiegeln lassen, weil alles was auch nur eine sekunde fragen aufwerfen kann, offenkundig zensiert bzw. auf den sankt-nimmerleins-tag verschoben, in jedem fall aus diesem prozess herausgehalten werden soll.

der hauptermittler des BKA, KOK martin giedke “darf” wiederkommen

für uns ebenfalls erschreckend: dass in der masse der deutschen medien mit keiner silbe erwähnt wurde, dass der richter einen BKA-beamten - der wohl alle zweifel in atemlosem handstreich wegwischen sollte – geduldig dinge schwadronieren ließ, die bereits durch andere zeugen de facto wiederlegt waren. nämlich u.a. dass es polizeiintern keine aufzeichnungen gab bei welchen “rechten” einsätzen kiesewetter – offen oder verdeckt sei einmal dahin gestellt – im einsatz war. wahr ist indes – und es bedurfte einmal mehr beherzten nachfragen seitens der nebenklage, die von staatsanwaltschaft, richter und immer öfter auch von dem mehr als undurchsichtigen zschäpe-verteidiger stahl mundtot gemacht werden wollen, dass dies überhaupt zur sprache kam – dass mehr als ein viertel von 199 einsätzen der ermordeten akribisch erfasst sind und sich darunter eben u.a. nicht gerade wenige einsätze bei neonazidemos finden.

KOK giedke erklärte in seiner vorhergehenden langen, aber fast zu kurzweiligen einvernahme durch den vorsitzenden richter u.a. auch lapidar, dass es glaubhaft sei, dass o.g. wohlleben-schwager feiler nach deren untertauchen keinen kontakt mehr zu böhnhardt, zschäpe und mundlos gehabt habe. für götzl, der ansonsten egnerell nichts von aussagen nach hörensagen hält, natürlich^^ kein grund nachzufragen. das taten wieder jene verfahrensbeteiligten, die in den ersten prozesswochen auch von spiegel, sz und co. allein schon wegen ihrer zahlenmäßigkeit madig gemacht wurden. und so kam heraus, dass der “große” nachermittler giedke nicht mal selber mit dem kneipier gesprochen hat, sondern es ihm für einen schlussvermerk ohnedies reicht, dass jener “zeuge” in akten anderer etwas bekundet und es keine glasklaren gegenteiligen erkenntnisse gibt, die man ihm drei mal unter die nase reibt.

fast wäre sein dreistes urteil “Es gibt keine Ergebnisse, die darauf hindeuten, dass es eine Vorbeziehung in irgendeiner Form zu Mitgliedern des NSU oder dessen Umfeld gab” sozusagen zur prozessualen wahrheit geworden. statt vieles strittige und aberwitzige mit dem zeugen abzuklären beendete der richter recht unvermittelt jenen prozessmittwoch und lud den herrn vom bka für den 30. januar erneut. wir sind gespannt, wie die werten kollegen mit dem komplex heilbronn danach abschließend umgehen.

BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNS so möglich mit einer kleinen spende an kontonummer: 5408979333, BLZ: 50010517, ING DiBa, inhaber: oliver renn – IBAN DE78 5001 0517 5408 9793 33 – BIC INGDDEFF oder zumindest mit aktiver weiterempfehlung und kommentaren hier oder bei facebook und twitter. denn: hinter uns steht kein verlag, keine politische organisation gleich welcher couleur. somit sind wir auf spenden von menschen angewiesen, denen wie uns an einer weitgehenden aufklärung des nsu-komplexes gelegen ist; daran, dass dieses land nicht so tut, als ob rassismus in deutschland kein gesellschaftliches problem und staatliche (mit)schuld sowie staatliches (mit)wissen keine tatsache wäre.

* andreas speit unterstrich unlängst bei einer im vorfeld eine “Zwi­schen­bi­lanz zwei Jahre nach der Selbst­ent­tar­nung des NSU – ein hal­bes Jahr nach Pro­zess­be­ginn” versprechenden (aber neben wichtigen aufrufen rassismus auf allen gesellschaftlichen ebenen zu erkennen und zu ächten leider fast nur heiße luft verbreitenden) veranstaltung mit peinlichen desinformationen zum prozess gar explizit und wiederholt, dass es für ihn “viel viel Wichtigeres” gebe, als die staatlichen verstrickungen und ungereimtheiten aufzudecken. nebenher versuchte speit gar andreas “vielleicht war ihm ja wirklich nur das flirten im internet peinlich” temme reinzuwaschen, ohne auf nachfragen unserer redaktion einzugehen, wieso jener verfassungschutzmitarbeiter (der beim mord in kassel 2006 zumindest die leiche gesehen haben muss) noch heute vor gericht lügt.

**  obgleich richter götzl im prozess dies zumindest sumerisch erwähnte (wenngleich aber direkt suggestiv wegwischte: “unter hypnose kam es ja zu angaben, aber das waren letztlich wohl nur rückschlüsse”) erwähnt die taz in besagtem prozesstagbericht das thema hypnose und oder phantombild(er) nicht einmal mit einer silbe, vielmehr textet sie “Martin A. sagte gestern, er habe aus Akten und Presse die Tat rekonstruiert” – “offene frage” an herrn speit: wie anders als gezielte desinformation durch weglassen können wir das werten? und kriegen wir vielleicht noch irgendwann eine antwort zu unseren temme-fragen?