Nach knapp 20 Monaten Wartezeit im Prozess wurde der Nagelbombenanschlag nun in wenigen Verhandlungstagen abgehakt. Was bleibt, ist ein fader Beigeschmack: kein Wort über einen Zeugen, der Zivilpolizisten beobachtet haben will, kein Wort über ein zweites Fahrrad mit Hardcase am Tatort und nicht einmal ansatzweise eine Analyse der von Überwachungskameras am Tattag festgehaltenen Auffälligkeiten. Nichts auch von Unstimmigkeiten rund um Größe und Erscheinungsbild der sichtbaren Räderschieber, die bestenfalls schwerlich mit dem in Einklang zu bringen sind, was man von den beiden „Uwes“ weiß. Bis hin zu einer jungen Frau und einem jungen Mann, die die fraglichen Baseballkappenträger gezielt zu beobachten schienen. Und dann ist da noch ein ungehörter Zeuge, der den Verdacht nahelegt, dass es weitere, noch gänzlich geheime Aufnahmen und Vorwissen der Behörden geben könnte.
Die ganze Geschichte finden Sie in unserem kostenlos (!) downloadbaren Sonderheft ab Seite 8, nachfolgend als Auszug daraus der Artikelteil über den ungehörten Zeugen, einen vermeintlichen V-Mann, der behauptet, dass sowohl Behördenvertreter als auch NPD-Kreise zumindest Vorwissen zu dem grausigen Bombenanschlag hatten.
Alle, die sich intensiver mit dem NSU-Komplex beschäftigten, werden zumindest zum Mord an Halit Yozgat in Kassel auf die Frage gestoßen sein, ob der sogenannte Verfassungsschutz dort bereits vor (!) der Tat von einem anstehenden Verbrechen, gleich welcher Art, Informationen hatte. Oder er wird zur Ermordung der Polizistin Kiesewetter in Heilbronn von den Gerüchten gelesen haben, dass dort regionale NPD-Größen verwickelt gewesen sein könnten. Zur Kölner Keupstraße gibt es mit Stephan Kahl einen weiteren Menschen, der schier Ungeheuerliches behauptet. Er sitzt seit anderthalb Jahren wegen angeblicher Zuhälterei in Untersuchungshaft. Ob an diesen Vorwürfen etwas dran ist, können wir nicht im Entferntesten beurteilen. Es tut auch im Grunde nichts zur Sache, zumal sich der Mann nicht erst jetzt (andernfalls könnte man eventuell trotzdem voreilig unterstellen, da will sich jemand wichtig machen, er schielt evtl. auf Hafterleichterungen…), noch nicht mal erst nach dem „Auffliegen des Trios“, an Behörden und teilweise Privatpersonen in Sachen Nagelbombe gewendet hat, sondern nach eigener Aussage gar bereits vor der Tat. Und auch unmittelbar nach dem Bombenanschlag in der Keupstraße, das zumindest bestätigen Behörden uneingeschränkt, hatte Kahl namentlich gegenüber der Polizei bereits konkret NPD-Kreise in NRW beschuldigt. Nun erwähnt Kahl in einer Aussage 2015, dass ihm im Zuge dessen seinerzeit Videoaufnahmen gezeigt worden seien, die nicht (!) die bekannten Sequenzen von VIVA waren, sondern mutmaßlich aus einem Auto heraus entstanden waren.
Als er dereinst auf der Wache war, sei auch ein Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) anwesend gewesen. Dieser habe die regulären Polizeibeamten aus den Raum gebeten und habe Kahl, sozusagen unter vier Augen, etwas vorgeführt, das dessen Wahrnehmung zufolge auch aus einem gänzlich anderen Blickwinkel aufgezeichnet worden war als die VIVA-Aufnahmen – die Treppe des Musiksenders im Hintergrund, eventuell von der gegenüberliegenden Straßenseite aus gefilmt. Auf die Vermutung: „aus einem Auto heraus”, kommt der in München „natürlich“ ungehörte Zeuge, aufgrund eines im Bildwinkel angeblich erkennbaren Innenraum-/Autoscheibenrahmens. Gäbe es diese Aufnahmen und hätten sie gar 2004 bereits irgendwelchen „Verfassungsschutz“beamten hierzulande zur Verfügung gestanden, wäre es, wie vor allem in Kassel, aber im Grunde im gesamten NSU-Komplex, mit dem nicht unbegründet scheinenden Verdacht verbunden, dass diverse Behördenvertreter Taten gar aktiv begleitet haben. Und so beschlossen wir im Mai 2015, Kahl persönlich in seiner Haft aufzusuchen und mit ihm zu sprechen, zumal die polizeilichen Vermerke zu ihm gar so dick aufgetragen alles zu zerreden suchten. Resultierend aus Informationen des LfV NRW habe man eine Zusammenarbeit lediglich kurz erwogen. Kahl hingegen behauptet indes, mit Unterbrechungen über viele Jahre aktiv für den Verfassungsschutz tätig gewesen zu sein. Der Vermerkersteller für das Gericht in München – Wochen zuvor hatte bereits ein BKA-Beamter (namentlich ein Raimond Heim, ein entsprechendes Schreiben liegt allen Verfahrensbeteiligten in München vor!) versucht eine Vernehmung generell zu verhindern – meint ihn allein auch deswegen unglaubwürdig machen zu können, weil er 2004 angegeben hatte, „nur“ Realschulabschluss zu besitzen, nun aber von Abitur sprach. Dass man so etwas nachholen kann auf dem sog. zweiten Bildungsweg, scheint bei polizeilichen Behörden unbekannt zu sein. Leider ist aber nun wohl wirklich eine Diskrepanz in die unterschriebene neue Vernehmung geraten. Laut Kahl hätten ihn die Beamten gehetzt, er solle schnell unterschreiben, weil er wieder zurück ins Gefängnis müsse (die Vernehmung fand außerhalb der Haftanstalt statt). So habe er insbesondere die formal banaleren Stellen nicht genauer durchgelesen, so dass jetzt dort die falsche Bildungseinrichtung stünde.
„Halten Sie die Füße still!“
Mit zwei Jahren Erfahrung im NSU-Prozess in den Knochen haben wir Kahl so neutral wie möglich „einvernommen“, wie es in der unwirklichen Situation (Besucherraum mit Wachpersonal, zwei weiteren Gefangenen und ihrer Besucher, zudem unter dem Druck auf eine Stunde begrenzter Besuchszeit) überhaupt möglich war. Wir ließen Kahl von sich aus erzählen, stellten Nach-/Verständnisfragen und machten Vorhalte aus Akten und Bildern der VIVA-Aufzeichnungen. Es ergaben sich keinerlei Widersprüche zu der o.g. Auto-Kamerageschichte, die übrigens auch bereits bei der polizeilichen Vernehmung noch gravierend weiterging und diverse Medien 2012 hierzulande elektrisierte. Auch jenen Teil seiner behaupteten Erfahrung haben wir kritisch hinterfragt und stellen fest, folgendes scheint zumindest theoretisch vorstellbar – indes werten wir nachfolgend nicht, gar behaupten wir nicht, dass etwas so war, wie Kahl es schildert. Wir weisen vielmehr auf gravierend bemerkenswerte Aussagen hin, die vor einem ordentlichen Gericht gehört und – so möglich – lückenlos geklärt gehören: Kahl, der in seiner Spitzeltätigkeit fürs LfV dort mit fünf Leuten zu tun gehabt hätte (die er alle nur mit Arbeitsnamen kennt und für die er insb. rund um die NPD berichten sollte, weswegen er dort ab 2002 auch Pseudomitdglied gewesen sei) habe von dem einstigen Kreisverbandsvorsitzenden der NRW-NPD Matthias Pohl kurz vor dem Nagelbombenattentat – am 7. oder 8. Juni 2004 – einen Anruf erhalten, ob er nicht (über)morgen mit ihm nach Köln fahren wolle, es werde dort eine große Sache steigen. Kahl habe Pohl abgesagt, aber gewissenhaft sofort seinen VP-Führer kontaktiert. Am nächsten Tag, noch am Morgen vor der Tat, habe sich Kahl dann mit zwei LfV-Mitarbeitern am Bahnhof in Duisburg getroffen. Man habe ihm gesagt, er solle sich nicht einmischen, nicht hingehen: „Halten Sie die Füße still!“.
Als er dann am frühen Abend von der verheerenden Bombenexplosion gehört und auch noch einen „euphorischen“ Anruf von Pohl bekommen habe, dass es schade sei, dass er nicht mitgekommen sei, machte Kahl nach eigener Aussage eine Anzeige und belastete neben Pohl auch seinen VP-Führer, weil der von ihm ja gewarnt war und das Ganze aber nicht verhindert hätte. Das LfV habe dann bis in die Gegenwart alles dafür getan ihn „komplett als Spinner“ abzustempeln. Nach der uns vorliegenden Aktenlage kann man in jedem Fall zu dem Schluss kommen, dass hier besonders nachdrücklich kein gutes Haar an Kahl gelassen werden soll. Und gleichzeitig erscheint es extremst oberflächlich, wie zu einer möglichen Tatbeteiligung Pohls in der Keupstraße ermittelt wurde: u.a. weil eine dem NPD-Mann damals zugeschriebene Mobilfunknummer nicht zur Tatzeit im Tatortumfeld registriert wurde, fänden sich keine Anhaltspunkte. Und zu einer früheren (!) von Kahl zu Pohl behaupteten Straftat rund um eine Rohrbombe wurde alles verworfen, weil zwischen den Angaben des vermeintlichen langjährigen VManns und des tatsächlichen Ortes eines Delikts mit Bombenbastelei, an dem der NPD-Mann Pohl beteiligt gewesen sei, 10 (in Worten zehn!) Kilometer lagen „und sich sowohl aus den noch verfügbaren Fallakten als auch aus den kriminalpolizeilichen Unterlagen des Matthias POHL keine Hinweise auf seine Beteiligung an diesem Sachverhalt noch an einem ähnlich gelagerten Sachverhalt ergaben.“
LESEN Sie zum Komplex Keupstrasse weiter im Sonderheft ab Seite 8 u.a.:
- Trotz Dossier Parallelen zu Londoner Taten ausgeblendet
- Dubiose Zivilpolizisten und Zeugen interessieren Götzl nicht
- Der ungehörte Immobilienmakler und die kurzen Springerstiefel
- Es reichte nicht, WENN Zeugen betonten, dass Verdächtige sicher deutsche waren – die Polizei wollte auch 2005 offensichtlich lieber anderes hören
- Wie ein Promi-Chauffeur in wohl falschen Verdacht geriet
- Hinter den Kulissen: Die Polizei fragt im Kontext Keupstrasse nach „Tuffy“
- Videoaufnahmen bergen bis heute gravierende Fragezeichen
- Was hat es mit den vielen Zetteln auf sich?
- Rollei-Verfahren liefert vermeintlich „zu kleine“ Täter, wenn es „die Uwes“ gewesen sein sollen
- Warum sollte Böhnhardt die bereits deponierten Fluchträder wegbringen?
- Im Prozess auch gänzlich unbeachtet: ein weiteres Fahrrad mit Hartschalenkoffer
- Hoffentlich nur zufällige Posse mit dpa