da das thema dieser tage wieder mit oft weniger als halbwissen hochkocht; haben wir uns entschlossen hierzu entscheidende aktenstellen zu dokumentieren. wir unterstreichen, dass wir das sujet kinderpornographie an und für sich und ohne wenn und aber ein widerliches finden, den missbrauch der auch “nur” für sog. “posingbilder” an kinderseelen (und ggf. körpern) stattfindet keineswegs unterschätzen, wenngleich es eben doch auch durchaus gravierende unterschiede zwischen nacktaufnahmen und vergewaltigung gibt… ABER: in anbetracht von insb. 10 morden und zwei bombenanschlägen, um die es im #nsu kontext geht, erscheint uns das vermeintliche (! s.u. !) betrachten von etwaigen üblen – wohlgemerkt dem vernehmen nach weniger als ZEHN aufnahmen gelten als verdächtig in einer risiegen menge von “sexualisierten” / ”porno”-aufnahmen die in der frühlingsstrasse gefunden worden seien – bildern doch hier und da vergleichsweise überbetont. vor allem weil eben besonders in diesem punkt auch nicht alles so klar zu sein scheint, wie es teilweise dargestellt wird. wir zitieren nachfolgend zunächst einschlägige aktenstellen:
“Auf dem Asservat befindet sich eine große Zahl pornografischer Bilder. Unter diesen befinden sich auch Dateien die den Verdacht nahe legen, einen sexuellen Missbrauch von Kindern darzustellen.
Am deutlichsten tritt dies bei der Datei
/EDVOl/Pl/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/02677.jpg ·
hervor, bei der zweifelsfrei eine sexuelle Handlung einer erwachsenen Frau an einem Jungen dargestellt wird, der sich augenscheinlich noch im Kindesalter befmdet. Dies_e Datei ist als Dublette nochmals unter dem Pfad
/EDVOl/Pl/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/05787.jpg
vorhanden.
Die Datei ,
IEDVOl/Pl/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/02679.jpg
zeigt einen erwachsenen Mann, der mit seiner rechten Hand ein Mädchen umarmt, während seine linke Hand sich etwas unterhalb der Brusthöhe befindet. Beide sind vollständig bekleidet. Unter dem_ Bild ist der Text “FREAKYMAX.com” dargestellt.
Diese Adresse führt zu Seiten mit eindeutigem pornografischen Inhalten, so dass das Bild in diesem Kontext sowie auch· im Kontext zu den anderen Bildern auf dem Asservat zu sehen ist und somit auf einen kinderpornografischen Inhalt hindeutet.
Die Datei
/EDVOl/Pl/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/02686.jpg
zeigt ein Mädchen mit freiem Oberkörper. Die Aufnahme endet knapp oberhalb des Bauchnabels. Vom augenscheinlichen körperlichen Entwicklungsstand befindet sich das Mädchen noch im Kindesalter. Der Hintergrund (offensichtlich ein Bett) und “wehende Haare” die offensichtlich Aktivitäten darstellen sollen deuten auch bei diesem Bild im Kontext mit den umgebenden Bildern auf einen kinderpornografischen Inhalt hin.
Die Datei
/EDVOl/Pl/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/03067.jpg
zeigt ebenfalls ein farbiges Mädchen mit freiem Oberkörper. Auch diese Aufnahme endet knapp oberhalb des Bauchnabel~. Das Mädchen liegt in einem Bett. Sexuelle Handlungen sind nicht ersichtlich. Das Alter ist nur schwer zu schätzen liegt aber vermutlich unterhalb von 14 Jahren.
Die Datei
/EDVOl/Pl/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/03257.jpg
zeigt eine Szene in der Dusche. Abgebildet sind zwei Mädchen, deren körperliche Entwicklung auf ein Alter zwischen ca. 12 . und 15 Jahren schließen lässt. Sexuelle Handlungen werden nicht dargestellt. Die Inszenierung des Bildes ist jedoch zweifelsfrei erotischer Natur und soll keinen Akt der Körperpflege darstellen.
Die Datei
/EDVOl/Pl/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/04971.jpg
zeigt sexuelle Handlungen zwischen einer augenscheinlich erwachsenen Frau und einer zweiten ·Person. Aufgrund der schlechten Bildqualitätlässt sich nicht eindeutig sagen ob es sich bei dieser zweiten Person um ein Mädchen, bzw. eine zierlich gebaute Frau oder um einen Jungen (dann ca. 13-16 Jahre) handelt.
Die Datei
/EDVOl/Pl/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/05309.jpg
zeigt ebenfalls ein farbiges Mädchen vor einem Bett. Ob es sich um das gleiche Mädchen wie auf Biid 03067.jpg handelt kann anband der Bilder von hier nicht beurteilt werden. Die Person ist nicht nackt, jedoch wirkt die Bekleidungssituation seltsam. Es scheint so, als wäre sie mit einem Kleid zugedeckt, oder das Kleid wäre bis unter das Kinn nach oben geschoben. Auch hier ergibt sich er Verdacht der Kinderpornografie aus dem Kontext der umstehenden Dateien.
Die Datei
/EDVOl/Pl/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/05718.jpg zeigt ein Mädchen, welches nur mit einem Slip bekleidet ist, auf einem Bett sitzend. Vom augenscheinlichen körperlichen Entwicklungsstand dürfte das Alter des Mädchens zwischen 13 und 15 Jahren betragen. Weitere· Aussagen lassen sich aufgrund der schlechten Bildqualität nicht treffen.
[...]
FAZIT [der Ermittlungsbehörden, Anm. d. Red.]
Die o.a. Dateien ·tragen keinen ZeitstempeL Daher lässt sich anband dieser Auswertung nicht feststellen, wann die Dateien erstellt, bzw. auf das Asservat herunter geladen wurden Die geringe Größe der Bilddateien (zwischen 6 KB und 22,3 KB) deutet darauf hin, dass es sich bei den Bildern nicht um die von dem Benutzer bewusst gespeicherten Originale sondern um vom Betriebssystem erzeugte Vorschaubilder (Thurnbnails) handelt. Es ist wahrscheinlich, dass die Originalbilder bewusst gelöscht wurden, um Spuren zu beseitigen. Hierbei wurden die vom System erzeugten Vorschaubilder übersehen.
[....]
Das Bild IEDVOl/Pl/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/02677.jpg zeigt zweifelsfrei eine Abbildung, die dem Bereich der Kinder-/Jugendpornografie zuzurechnen ist. Auch das Bild IEDVOl/Pl/Pfad unbekannt/Aus Sektoren ausgegliedert/0497l.jpg zeigt zweifelsfrei sexuelle Handlungen die diesem Bereich zuzurechnen sind. Die anderen Bilder sind, wie oben beschrieben, dem Kontext in dem sie stehen dem Bereich der Kinder-/Jugendpornografie ZUZlirechnen auch wenn hier keine eindeutigen sexuellen Handlungen an.den Kindem dargestellt werden.
[...]
Das von der ST BAO TRIO übersandte Material wurde mit der hiesigen Bildvergleichssammlung Kinderpornografie abgeglichen. Dabei wurde festgestellt, dass alle Dateien hier bisher nicht bekannt gewesen waren. Aus hiesiger Sicht (Einschätzung aus kriin.inalpolizeilicher Erfahrung) sind lediglich die Dateien 05787.jpg und 04971.jpg strafrechtlich relevant (jugendpomografische Darstellungen, grenzwertig zur Kinderpomografie).”
das ZOB sagt zum “Fazit” ist sachlich festzustellen, dass sich solche vorschaubilder computerexperten zufolge auch dann auf datenträgern einnisten können, wenn auch “nur” thumbnails durchgeklickt oder entsprechende “übersichts”-seiten aufgerufen wurden, es also keine verlässliche aussage geben kann, ob die “großen” versionen der besagten fotos gezielt gesucht, betrachtet und oder gar gespeichert wurden – von wem auch immer… anders als etwa bei tino brandt stellt sich diese thematik bei zschäpe wohl nicht so eindeutig dar, wie es BILD und ZDF teilweise suggerieren.